Reglement Feeder

 

(Qualifikation zur Feeder WM der Nationen, Feeder Clubs WM und Feeder Masters WM)

 

  1. Die Qualifikationsangeln zur Teilnahme an der Weltmeisterschaft der Nationen im Feederangeln, der Weltmeisterschaft der Feeder-Clubs und Weltmeisterschaft der Masters Feeder werden von der Austrian Match-Angling Association  (AM-AA) organisiert und durchgeführt

  2. Die Qualifikationsangeln werden in einem Bewerb für Mannschaften inklusive der Einzelwertung durchgeführt. Feeder Masters in einem gesonderten Bewerb. Startberechtigt für die Masters sind nur Angler die im Jahr der Qualifikation das 55. Lebensjahr vollenden. Alle als Stammangler genannten Mannschaftsmitglieder werden automatisch auch in der Einzelwertung zur Österreichischen Meisterschaft gewertet.

    Einzel-Angler für die Österreichische Staatsmeisterschaft werden in fiktive Mannschaften zusammengefasst. Zur Club-WM können sich nur Mannschaften qualifizieren, die auch als solche gemeldet sind, Einzelangler aus der Staatsmeisterschaft sind für die Qualifikation zu einer WM nicht zugelassen.

    Mannschaft: Eine Clubmannschaft besteht aus max. 8 Anglern und einem Betreuer. In der Mannschaft kann sich auch ein ausländischer Teilnehmer befinden. Für den Qualifikationsfall treten dann aber die Bestimmungen der CIPS/FIPSed für die Teilnahme bei internationalen Bewerben in Kraft. Von den gemeldeten Anglern sind 5 Angler als Stammmannschaft zu benennen. Diese werden automatisch auch in der Einzelwertung geführt. Die Reserveangler können gegen Entrichtung des Startgeldes in der Einzelwertung starten. Wird ein Angler der Stammmannschaft ausgetauscht, kann dieser trotzdem in der Einzelwertung starten. Sein Ergebnis zählt aber nur in der Einzelwertung, für das Mannschaftsergebnis wird dieses nicht berücksichtigt.

    Der Austausch eines Anglers aus der Stammmannschaft muss dem Veranstalter vom Mannschaftskapitän vor dem ersten Bewerbstag bis längstens 20.00 Uhr des Vortags (Freitag) bekanntgegeben werden. Nach dem ersten Bewerbstag bis längstens 3 Stunden nach Ende des Bewerbes (Ausnahme höhere Gewalt).

  3. Teilnahmeberechtigt sind alle AM-AA Mitglieder. Qualifizierte für internationale Bewerbe müssen Mitglied der C.I.P.S. / FIPSed sein um bei diesen Bewerben startberechtigt zu sein (Artikel 2. F.I.P.S.e.d. Reglement). Die Mitgliedschaft bei der Austrian Match-Angling Association ist für alle an internationalen  C.I.P.S. / F.I.P.S.e.d. Bewerben teilnehmenden Angler verpflichtend und vor dem Bewerb nachzuweisen.

  4. Die Bewerbe werden an zwei Wochenenden zu je 3 Durchgängen (6 Durchgänge) – Masters ein Wochenende zu drei Durchgängen - nach den Bestimmungen der Austrian Match-Angling Association durchgeführt: Die Dauer eines Durchganges beträgt 5 Stunden.

  5. Schiedsgericht:

    Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Vorstandsmitglied und zwei erfahrenen Anglern aus der Reihe der Teilnehmer, die vor der Auslosung öffentlich bestimmt und durch die Angler bestätigt werden, zusammen.

  6. Signale:

    1, Signal – Betreten des Startplatzes (120 Min. vor Beginn)
    2. Signal – Start der Futter und Köderkontrolle in 5 Minuten
    3. Signal – Anfüttern
    4. Signal – Beginn des Bewerbes
    5. Signal – 5 Minuten vor Ende des Bewerbes
    6. Signal – Ende des Bewerbes

  7. Vorbereitung:Jeder Teilnehmer verfügt über 120 Minuten, um sich auf den Bewerb vorzubereiten. Nach Ankunft auf der Strecke müssen die Angler ihr Material auf dem Ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz abstellen, ohne aber diesen betreten zu dürfen (die gleichen Bedingungen gelten für beim Transport des Materials behilfliche Personen). Jede Materialvorbereitung ist vor dem Eintrittsignal (1. Signal) untersagt. Ab Beginn der Ziehung ist jede Materialvorbereitung verboten. Ausgenommen ist nur die Futter- bzw. Ködervorbereitung für die Futter- und Köderkontrolle und die Aufstellung eines Schirms, um das Futter bzw. die Köder vor Witterungseinflüssen zu schützen. Während der Vorbereitung dürfen die Angler keine Hilfe in Anspruch nehmen, die Futter- und Köderaufbereitung jedoch kann bis zum 1. Signal vom Angler oder einer dritten Person außerhalb des Startplatzes erfolgen, nach dem 1. Signal nur durch den Angler innerhalb seines Startplatzes oder von einer dritten Person außerhalb des Startplatzes. Jedwedes Material kann dem Angler bis zum 2. Signal - Beginn der Futterkontrolle - über Vermittlung eines Aufsichtsorgans überreicht werden. Nach dem 2. Signal ist es verboten, dem Angler Material zuzuliefern. 

    Die Entgegennahme von Getränken ist gestattet. 

    Wasserentnahme ist während der Vorbereitungszeit (120 Minuten) nur am eigenen Angelplatz gestattet. Bei Verlassen der Box in der Vorbereitungszeit oder während des Bewerbes hat sich der Angler bei einem Aufsichtsorgan oder seinen unmittelbaren Nachbarn abzumelden. Das Verlassen der Box zur Materialvorbereitung oder zum Ablängen (Ausnahme wenn die Box aus natürlichen Gegebenheiten zu klein ist, wird bei der Auslosung bekanntgegeben) ist nicht gestattet.

  8. Ziehung:

    Eine Mannschaft besteht aus höchstens 8 Anglern. Der Austausch eines Anglers aus der Stammmannschaft muss dem Veranstalter vom Mannschaftskapitän vor dem ersten Bewerbstag bis längstens 20.00 Uhr des Vortags (Donnerstag!) bekannt gegeben werden. Nach dem ersten Bewerbstag bis längstens 3 Stunden nach Ende des Bewerbes (Ausnahme höhere Gewalt). 
    Die Einzelangler werden in fiktiven Mannschaften zusammengefasst. 

    Die Wettkämpfe erfolgen in 5 Sektoren. Die Nummer 1 ist immer auf der linken Seite des Gewässers positioniert – gesehen aus der Position wenn man vor dem Gewässer steht – die Nummerierung erfolgt immer von links nach rechts.

    Vor dem 1. Bewerb muss der AM-AA der Mannschaftskapitän und ein eventueller Betreuer genannt werden. Als Betreuer kann nur eine auf der am Jahresanfang abgegebenen Meldung angeführte Person fungieren. Pro Mannschaft ist nur ein Betreuer zulässig. Eine Doppelbetreuung von Mannschaften ist nicht gestattet. Für die Einzelangler wird von Seiten der AM-AA wechselnd ein Kapitän bestimmt. Masters und Einzelangler ziehen einzeln selbst oder werden offiziell gelost. Der Mannschaftskapitän übernimmt die Ziehung für das Team. Die Ziehung der Sektoren erfolgt am Vortag der Bewerbe. Die Ziehung der Angelplätze am Morgen des Bewerbstages. Die Verwendung von Schlüssellisten ist zulässig aber nicht zwingend.

    a) Es besteht die Möglichkeit von ungleichen Sektoren durch die Anzahl der Einzelangler.

    b) Es ist generell nur ein Eckplatz pro Mannschaft in der Sechser-Serie möglich. Einzelangler und Masters ein Eckplatz in der Serie. Sollte auf Grund der Teilnehmerzahlen ein zweiter Endplatz anfallen so wird dieser nach dem Klassement der Einzelangler an den schlechtest platzierten vergeben. 

  9. Klassement:

    Die Wertung erfolgt nach Sektorpunkten und Gewicht

    a) Der Angler mit dem Höchsten Fanggewicht im Sektor wird als Erster gewertet = Sektorpunkt 1.

    b) Bei Gewichtsgleichheit innerhalb eines Sektors erhalten die betroffenen Angler eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht.
    (Beispiel 1: 2 Angler ex aequo auf dem 5. Platz erhalten: 5 + 6 / 2 = 5,5 Platzpunkte!)
    (Beispiel 2: 3 Angler ex aequo auf dem 8. Platz erhalten: 8 + 9 + 10 / 3 = 9 Platzpunkte!)

    c) Angler ohne Fang erhalten eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätze im Sektor entspricht.(Beispiel 1: 12 Angler im Sektor, 6 sind klassiert und nehmen die ersten 6 Plätze mit den Platzpunkten 1 bis 6 ein, die Nullfänge erhalten: 7 + 12 / 2 = 9,5 Platzpunkte!)(Beispiel 2: 10 Angler im Sektor, 6 sind klassiert und nehmen die ersten 6 Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 6 ein, die Nullfänge erhalten: 7 + 10 / 2 = 8,5 Platzpunkte!)(Beispiel 3: 10 Angler im Sektor, 2 sind klassiert und nehmen die ersten 2 Plätze mit den Platzpunkten 1 und 2 ein, die Nullfänge erhalten: 3 + 10 / 2 = 6,5 Platzpunkte!)

    d) Ist in einem Sektor nur ein einziger Nullfang zu verzeichnen, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Sektorplatz entsprechen.

    e) Bei Abwesenheit erhält der Angler die höchste Tagessektorplatzziffer + 1 Punkt

    f) Bei der Gesamtwertung nach allen Durchgängen ergibt die kleinste Punktezahl den ersten Rang usw. Bei Punktegleichheit zählt das größere Gesamtfanggewicht. Bei Gleichheit von Punkten und Gesamtfanggewicht entscheidet das größte Einzelfanggewicht.

  10. Der Angler verpflichtet sich, die  jeweilige Serie komplett zu absolvieren. Ein voraussichtliches Fernbleiben eines Anglers muss dem Vorstand der AM-AA zumindest 1 Woche vor der jeweiligen Ausscheidung bekannt gegeben werden. Bei Nichtteilnahme erhält der Angler die höchste Tagessektorpunktezahl + 1 Strafpunkt!

  11. Die Startgebühr für die die jeweiligen Bewerbskategorien sind den Nennformularen zu entnehmen. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Refundierung. Für Mannschaften, und Einzelangler zur Staatsmeisterschaft wird ein verringertes Startgeld angeboten. Reserveangler, die an der Einzelwertung oder ÖM teilnehmen möchten müssen das Startgeld für Einzelqualifikation oder Staatsmeisterschaft entrichten.

  12. Hälterung und Abwaage:

    Die Angler verpflichten sich, alle vorgegebenen Schonzeiten und Brittelmaße einzuhalten, die erforderlichen Informationen dazu werden bei der Ziehung verlautbart. Jeder Angler hat ein geeignetes Messwerkzeug zur Feststellung der Größe der Fische mit sich zu führen.

    Die gefangenen Fische sind lebend zu halten – es dürfen nur textile Setzkescher mit einem Ringdurchmesser von mind. 40 cm bei runden Keschern, oder mind. 50cm Diagonale bei rechteckigen und mit einer Mindestlänge von 350 cm verwendet werden. Jeder Angler hat zwei Setzkescher mitzuführen. Auf Verlangen des Gewässerverantwortlichen kann die Trennung von Edelfischen und anderen Fischen, oder die Hälterung in zwei Netzen angeordnet werden. Der Kescher muss während des Bewerbes in seiner vollen Länge aufgespannt werden und sich zu mindestens 2/3 im Wasser befinden. Alle anderen Hälterungsmöglichkeiten sind verboten. Bis zum Eintreffen der Wiegemannschaft muss der Angler seinen Setzkescher im Wasser belassen. Nach dem Wiegen werden die Fische vom Angler schonend zurückgesetzt. Der Angler darf nach Ende des Bewerbes seinen Startplatz verlassen um z. B. die Waage zu kontrollieren, muss jedoch wieder auf seinem Platz sein, wenn die Abwaage seines Fanges an der Reihe ist.

  13. Füttern:

    Nach dem dritten Signal hat der Angler die Möglichkeit 10 Minuten lang anzufüttern. Es ist nur das Füttern mit dem Feeder erlaubt. Das Füttern mit der Hand, Schleudern oder anderen Hilfsmitteln ist ausdrücklich untersagt.
    Der Feeder darf die Maximalgröße von 5 cm im Durchmesser und 7 cm in der Länge nicht übersteigen, Mindestgewicht ist 15 Gramm. Die Mindestgröße eines Feeders ist mit 1,5 cm in der Länge und 1,5 cm im Durchmesser festgelegt. Flatbed oder Method-Feeder sind verboten. Während der Fütterung darf sich kein Haken an der Montage befinden.
    Die verwendeten Futtermittel und Köder müssen natürlichen Ursprungs sein. Es ist verboten metallische oder künstliche Köder aus welchem Material auch immer (z. B. Polystren, Gummi, Schaumstoffe, etc.) wie z. B. Maden, Raupen, Motten, Zuckmücken, etc. zu verwenden.

  14. Limitierung und Kontrolle von Futtermittel- und Ködermengen:

    a)    Das Futterlimit wird für alle Bewerbe auf 12 l pro Bewerb festgelegt. Madenbinder muss bei der Kontrolle vorgewiesen werden. Die Futtermittelmenge setzt sich aus dem Futtermittel fertig zum Gebrauch in feuchtem und gesiebtem Zustand, sowie Erde, Kies, Mais, Weizen, Hanf usw. oder sonstige für Fauna oder das Wasser nicht schädliche Zutaten zusammen. Pellets sind als Futterbestandteil nicht gestattet. Die Verwendung von Sprays ist von Beginn der Futterkontrolle bis zum Beginn des Bewerbes nur zum Kleben von Ködern gestattet! Das Futter darf in dieser Zeit nicht nachgefeuchtet werden. An Additiven ist eine maximale Menge von 100 ml gestattet.

    Nach dem Anfüttern (4. Signal) ist das Behandeln des Futters mit Sprays wieder gestattet und Additive in flüssiger oder Pulverform sind gestattet.

    b) Die Ködermenge ist auf 2,5 l je Bewerb beschränkt. Gestattet sind nur natürliche Köder, die direkt am Haken angebracht sind. Davon sind Mückenlarven (Joker) bis zu einer Gesamtmenge von 0,5 l erlaubt, Würmer bis zu einer Gesamtmenge von max. 0,5 Liter. Köderlarven (Bloodworm) nur für den Haken. Die Köderlarven haben sich ausschließlich  in den von der FIPSed genormten Boxen zu befinden und sind in diesen vorzuweisen. Diese Boxen dürfen auch im Wasser aufbewahrt werden. Von den doppelseitigen Boxen ist die Verwendung von nur einer Seite zulässig. Es ist maximal ein Haken erlaubt. Künstliche Köder egal welcher Beschaffenheit, sowie Pellets, Brot, Teig, Boilies, Bälle aus Grundfutter sind verboten. Köder aus lebenden oder toten Fischen, Fischteile, andere Tiergattungen wie Frösche oder Fischroggen sind verboten.

    c) Der Angler ist verpflichtet, bei Kontrolle die Köder- und Futtermengen vorzuzeigen. Die Futtermittel müssen in graduierten Eimern, die Köder in mit offiziellen Maßangaben gezeichneten Behältern vorgezeigt werden (nur FIPSed zugelassene Behälter erlaubt). Die Angler müssen mit ihren eigenen Eimern und geeichten Behältern ausgerüstet sein.

    d) Bei jedem Bewerb werden alle Angler während der Vorbereitungszeit einer genauen Futter-, Köder und Materialkontrolle unterzogen. Der Beginn der Futter- und Köderkontrolle wird durch das zweite Signal bekanntgegeben.

    e) Vorstandsmitglieder können auch während des Bewerbes Kontrollen durchführen.

    f)  Der Fang eines Fisches ist gültig auch wenn er außerhalb des Mauls gehakt ist. Das absichtliche und wiederholte Haken von Fischen außerhalb des Mauls ist verboten. Fische werden nur gewertet wenn sie direkt mit der Angelschnur des Anglers verbunden sind.

    Wird die Angelschnur eines anderen Anglers außerhalb der Fischzone des einzelnen Anglers gefangen ist der Fisch gültig wenn sich die Angelleine vor dem Keschern des Fisches wieder löst.Verhaken sich zwei gefangene Fische gegenseitig sind diese gültig wenn sich die Fische vor dem Keschern wieder lösen.Fische die mit der Angelschnur eines anderen Anglers beim Keschern verbunden sind - auch wenn beide den/die Fisch(e) keschern - müssen sofort und wenn erforderlich von beiden zurückgesetzt werden.

    g) Während des Bewerbes ist die Verwendung von Funkgeräten und Mobiltelefonen durch die Aktiven verboten. Betreuer haben zum Telefonieren oder Funken den Angelplatz zu verlassen.

    h) Die Verwendung von Echoloten ist während des Trainings und des Bewerbes verboten.

    i) Der Angler kann so viele Ruten vorbereiten wie er möchte. Es darf aber immer nur eine Rute die mit Rolle und Feeder versehen ist verwendet werden. Während des Angelns kann der Feeder gefüllt oder leer sein. Es ist nur ein Haken erlaubt, dessen größter Abstand vom Schenkel zur Hakenspitze 7mm nicht übersteigen darf (in der Regel Größe 10).
    Die vorbereiteten Ruten dürfen nicht beködert und die Feeder nicht gefüllt sein.
    Es ist nur das Werfen erlaubt, während des Wurfes muss der Rollenbügel geöffnet sein und der Ablauf der Schnur darf nicht mittels Hand oder Finger blockiert werden. 
    Im Falle des Fangs eines Fisches darf die  Verwendung einer anderen Rute erst dann erfolgen, wenn der Fisch gelandet und im Setzkescher ist. 
    Die Rutenlänge darf 457,2 cm (15 Feet) nicht überschreiten.

    j) Der Feeder muss frei laufend auf der Schnur oder dem Boom angebracht werden, damit sich im Falle eines Abrisses der Fisch leicht von diesem befreien kann. Es ist verboten zwischen Feeder und Angelrolle einen Stopper oder einen Silikonschlauch zur Verlangsamung des Ablaufs zu montieren. Die Vorfachlänge beträgt mindestens 50 cm, gemessen vom unteren Ende des Korbes. Ein Feeder muss offen sein, das Zusammendrücken eines Feeders um ihn zu verkleinern ist nicht gestattet. Alle handelsüblichen Feeder aus Metall, Plastik, in zylindrischer oder quadratischer Form sind erlaubt. Die Verwendung von Schlagschnüren ist gestattet, die Länge einer solchen beträgt mindestens 1 m.

    feeder reglement korb

    k) Es ist verboten das Vorfach durch den Feeder zu führen um die Distanz zum Haken zu verringern.

    l) Für das Ausloten vor dem Bewerb sind nur Bleie gestattet, die Verwendung des Feeders ist zu diesem Zweck nicht gestattet.

  15. Nach dem 6. Signal (Ende des Bewerbes) wird kein Fisch mehr gewertet, es sei denn, der Fisch hat mit Ertönen des Signals die Wasseroberfläche durchbrochen und kommt nicht mehr mit dieser in Berührung.

  16. Während des Bewerbes darf der Startplatz nur mit Genehmigung eines Aufsichtsorganes oder durch Abmelden bei den unmittelbaren Nachbarn verlassen werden. Das Betreten des Startplatzes durch Angehörige oder sonstige Personen ist verboten. Nur der Betreuer der jeweiligen Mannschaft darf den Angelplatz des Anglers seiner Mannschaft betreten und verbale Anweisungen geben. Sollte jemand anderer den Angelplatz betreten, so hat der Angler diese Person sofort aufzufordern, den Angelplatz zu verlassen und seine Nachbarn und eines der Aufsichtsorgane oder ein Vorstandsmitglied davon in Kenntnis zu setzen.

    Fremde Hilfe darf am Startplatz nicht angenommen werden. Ausgenommen ist die Zulieferung von gebrochenen Rutenteilen durch den Betreuer. Bei Einzelanglern unter Überwachung eines Aufsichtsorganes oder der jeweiligen Nachbarn.

  17. Plateaus können verwendet werden – Höchstmaß 1 x 1 m. Sie dürfen über den Wasserrand nicht hinausragen (Ausnahmen werden vor dem Bewerb bei der Ziehung kundgemacht). Zusätzliche Plattformen können als Ablageplatz für das Material in gerader Linie zur Hauptplattform aufgestellt werden.

  18. Der Angler ist verpflichtet über Aufforderung, das Fanggewicht mit seiner Unterschrift (auf Startkarte bzw. Checkliste) zu bestätigen, auch wenn kein Fang getätigt wurde.

  19. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das Wettbewerbsreglement genauestens einzuhalten.

  20. Proteste und Reklamationen von Anglern müssen spätestens 90 Minuten nach Beendigung eines Tagesbewerbs bei einem Hauptfunktionär des Vorstandes eingebracht werden, eine Protestgebühr von € 150,-- ist zu erlegen und ein Zeuge zu benennen. Dieser Protest wird an Ort und Stelle durch das Schiedsgericht entschieden. Wird dem Protest stattgegeben wird die Protestgebühr Rückerstattet, bei Ablehnung verfällt diese. Proteste nach Ablauf der 90-Minütigen Protestfrist werden nicht angenommen.

  21. Bei Gewitter wird der laufende Bewerb unterbrochen. Bei Unterbrechung ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen und der Startplatz zu verlassen. Ein Betreten des Startplatzes ist erst wieder nach Freigabe gestattet. In der Unterbrechungszeit ist das Füttern, Hantieren mit Material, Ködern, Plattformen, etc. untersagt. Das neuerliche Betreten des Startplatzes wird mittels Signal bekanntgegeben, Füttern und Angeln ist erst wieder nach den entsprechenden im Vorfeld bekanntgegebenen Zeiten gestattet. Kann der Bewerb nicht sinnvoll fortgesetzt werden und wurde zumindest drei volle Stunden geangelt, wird dieser Bewerb gewertet. Bei Fortsetzung kann falls erforderlich die Dauer des Bewerbes gekürzt werden um zumindest die erforderlichen 3 Stunden zu erreichen.

  22. Die Teilnahme an den Qualifikationsangeln erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Beschluss durch den Vorstand der AM-AA,  März 2022

Anpassung an die internationalen Regeln 2022