Reglement Feeder Freestyle

(Qualifikation zur Feeder WM Freestyle - Method)

  1. Die Qualifikationsangeln zur Teilnahme an der Weltmeisterschaft der Nationen im Feederangeln Freestyle – Method werden von der Austrian Match-Angling Association  (AM-AA) organisiert und durchgeführt.
  2. Die Qualifikationsangeln werden in einem Bewerb für Einzelangler durchgeführt. Alle gemeldeten Angler werden automatisch auch in der Einzelwertung zur Österreichischen Meisterschaft gewertet.
  3. Teilnahmeberechtigt sind alle AM-AA Mitglieder. Qualifizierte für internationale Bewerbe müssen Mitglied der C.I.P.S. / FIPSed sein um bei diesen Bewerben startberechtigt zu sein (Artikel 2. F.I.P.S.e.d. Reglement). Die Mitgliedschaft bei der Austrian Match-Angling Association ist für alle an internationalen  C.I.P.S. / F.I.P.S.e.d. Bewerben teilnehmenden Angler verpflichtend und vor dem Bewerb nachzuweisen.
  4. Die Bewerbe werden an einem Wochenende zu 3 Durchgängen mit mindestens zwei Trainingseinheiten nach den Bestimmungen der Austrian Match-Angling Association durchgeführt: Die Dauer eines Durchganges beträgt 5 Stunden.
  5.  Schiedsgericht:

    Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Vorstandsmitglied und zwei erfahrenen Anglern aus der Reihe der Teilnehmer,  die vor der Auslosung öffentlich bestimmt und durch die Angler bestätigt werden, zusammen.
  6. Signale: 


    1. Signal – Betreten des Startplatzes (90 Min. vor Beginn)
    2. Signal – Start der Futter und Köderkontrolle in 5 Minuten
    3. Signal – Anfüttern
    4. Signal – Beginn des Bewerbes
    5. Signal – 5 Minuten vor Ende des Bewerbes
    6. Signal – Ende des Bewerbes

  7. Vorbereitung:

    Jeder Teilnehmer verfügt über 120 Minuten, um sich auf den Bewerb vorzubereiten. Nach Ankunft  auf der Strecke müssen die Angler ihr Material auf dem Ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz abstellen, ohne aber diesen betreten zu dürfen (die gleichen Bedingungen gelten für beim Transport des Materials behilfliche Personen). Jede Materialvorbereitung ist vor dem Eintritt­signal (1. Signal) untersagt. Ab Beginn der Ziehung ist jede Materialvorbereitung verboten. Ausgenommen ist nur die Futter- bzw. Ködervorbereitung für die Futter- und Köderkontrolle und die Aufstellung eines Schirms, um das Futter bzw. die Köder vor Witterungs­einflüssen zu schützen. Während der Vorbereitung dürfen die Angler keine Hilfe in Anspruch nehmen, die Futter- und Köderaufbereitung jedoch kann bis zum 1. Signal vom Angler oder einer dritten Person außerhalb des Startplatzes erfolgen, nach dem 1. Signal nur durch den Angler innerhalb seines Startplatzes oder von einer dritten Person außerhalb des Startplatzes. Jedwedes Material kann dem Angler bis zum 2. Signal - Beginn der Futterkontrolle - über Vermittlung eines Aufsichtsorgans über­reicht werden. Nach dem 2. Signal ist es verboten, dem Angler Material zuzuliefern.

    Die Entgegennahme von Getränken ist gestattet.

    Wasserentnahme ist während der Vorbereitungszeit (120 Minuten) nur am eigenen Angelplatz gestattet. Bei Verlassen der Box in der Vorbereitungszeit oder während des Bewerbes hat sich der Angler bei einem Aufsichtsorgan oder seinen unmittelbaren Nachbarn abzumelden. Das Verlassen der Box zur Materialvorbereitung oder zum Ablängen (Ausnahme wenn die Box aus natürlichen Gegebenheiten zu klein ist - wird bei der Auslosung bekanntgegeben) ist nicht gestattet.
  8. Ziehung:

    Die Wettkämpfe erfolgen in Sektoren. Die Nummer 1 ist immer auf der linken Seite des Gewässers positioniert – gesehen aus der Position wenn man vor dem Gewässer steht – die Nummerierung erfolgt immer von links nach rechts.

    Die Ziehung der Sektoren erfolgt am Vortag der Bewerbe. Die Ziehung der Angelplätze am Morgen des Bewerbstages. Die Verwendung von Schlüssellisten ist zulässig aber nicht zwingend.

     a.   Es besteht die Möglichkeit von ungleichen Sektoren durch die Anzahl der Einzelangler.
    b.   Es ist nur ein Eckplatz pro Angler in der Dreier-Serie möglich.

  9. Klassement:

    Die Wertung erfolgt nach Sektorpunkten und Gewicht 

    Der Angler mit dem Höchsten Fanggewicht im Sektor wird als Erster gewertet  =
    Sektorpunkt 1.

    Bei Gewichtsgleichheit innerhalb eines Sektors erhalten die betroffenen Angler eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht.

    (Beispiel 1: 2 Angler ex aequo auf dem 5. Platz erhalten: 5 + 6 / 2 = 5,5 Platzpunkte!)

     (Beispiel 2: 3 Angler ex aequo auf dem 8. Platz erhalten: 8 + 9 + 10 / 3 = 9 Platzpunkte!)

    Angler ohne Fang erhalten eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätze im Sektor entspricht.
    (Beispiel 1: 12 Angler im Sektor, 6 sind klassiert und nehmen die ersten 6 Plätze mit den Platzpunkten 1 bis 6 ein, die Nullfänge erhalten: 7 + 12 / 2 = 9,5 Platzpunkte!)
    (Beispiel 2: 10 Angler im Sektor, 6 sind klassiert und nehmen die ersten 6 Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 6 ein, die Nullfänge erhalten: 7 + 10 / 2 = 8,5 Platzpunkte!)
    (Beispiel 3: 10 Angler im Sektor, 2 sind klassiert und nehmen die ersten 2 Plätze mit den Platzpunkten 1 und 2 ein, die Nullfänge erhalten: 3 + 10 / 2 = 6,5 Platzpunkte!)
     
    Ist in einem Sektor nur ein einziger Nullfang zu verzeichnen, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Sektorplatz entsprechen.

    Bei Abwesenheit erhält der Angler die höchste Tagessektorplatzziffer + 1 Punkt

    Bei der Gesamtwertung nach vier Durchgängen ergibt die kleinste Punktezahl den ersten Rang usw. Bei Punktegleichheit zählt das größere Gesamtfanggewicht. Bei Gleichheit von Punkten und Gesamtfanggewicht entscheidet das größte Einzelfanggewicht.

  10. Der Angler verpflichtet sich, die 3er-Serie komplett zu absolvieren. Ein voraussichtliches Fernbleiben eines Anglers muss dem Vorstand der AM-AA zumindest 1 Woche vor der jeweiligen Ausscheidung bekannt gegeben werden. Bei Nichtteilnahme erhält der Angler die höchste Tagessektorpunktezahl + 1 Strafpunkt!

  11. Die Startgebühr für die gesamte Serie beträgt pro Angler € 400,--. Für Trainingseinheiten kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden.
  12. Hälterung und Abwaage:

    Die Angler verpflichten sich, alle vorgegebenen Schonzeiten und Brittelmaße einzuhalten, die erforderlichen Informationen dazu werden bei der Ziehung verlautbart. Jeder Angler hat ein geeignetes Messwerkzeug zur Feststellung der Größe der Fische mit sich zu führen.

    Die Fische müssen lebend in Mikromaschen-Setznetzen gehalten werden. Die Maschenweite des Netzes darf 10 mal 10 mm nicht überschreiten. Das Netz muss entweder einen Mindestdurchmesser von 40 cm für runde Netze oder eine Mindestdiagonale von 50 cm für rechteckige Netze und eine Mindestlänge von 3,50 m aufweisen; es muss während des gesamten Wettbewerbs mindestens zu 2/3 unter Wasser liegen. Jeder Angler hat drei Setzkescher mitzuführen – sollten mehr als zwei Netze erforderlich sein wird das im Vorfeld bekanntgegeben. Auf Verlangen des Gewässerverantwortlichen kann die Trennung von Edelfischen und anderen Fischen, oder die Hälterung in mehr als zwei Netzen angeordnet werden. Alle anderen Hälterungsmöglichkeiten sind verboten.
    Unabhängig von der Menge der gefangenen oder fangbaren Fische muss der Angler, um eine Überfüllung des Netzes mit Fischen zu vermeiden, während des Angelns gleichzeitig mindestens zwei Netze zur Aufbewahrung der Fänge verwenden. Regionale Höchstgewichte pro Netz werden vor dem Angeln bekanntgegeben und sind strikt einzuhalten. Bei Überschreitung des Höchstgewichtes pro Netz wird dieses nicht gewertet!

    Wenn große Fische im Wettbewerbsgebiet vorhanden sind, können die Organisatoren ein Grenzgewicht vorsehen, über das hinaus der Fisch gewogen und sofort nach seinem Fang mit Sorgfalt freigelassen werden muss. Dies kann auch für bestimmte Fischarten zur Anwendung kommen (z. B. Armur, etc.)

    Bis zum Eintreffen der Wiegemannschaft muss der Angler seinen Setzkescher im Wasser belassen. Nach dem Wiegen werden die Fische vom Angler schonend zurückgesetzt. Der Angler darf nach Ende des Bewerbes seinen Startplatz verlassen um z. B. die Waage zu kontrollieren, muss jedoch wieder auf seinem Platz sein, wenn die Abwaage seines Fanges an der Reihe ist.
  13. Futter und Köder:

    Das Limit für Grundfutter beträgt 12 Liter, das Köderlimit für Lebendköder beläuft sich auf 1 Liter, wovon maximal 0,5 Liter Würmer erlaubt sind.

    Das Grundfutter muss bei der Überprüfung im gebrauchsfertigen Zustand (nass und gesiebt) gemessen werden, einschließlich Erde, Kies, Mais, Weizen, Hanfsamen, Pellets (mit einer Größe von 2 bis max. 4 mm), etc. und andere Zusätze, die nicht giftig für die Fauna und die Wasserumgebung sind.

    Würmer, Maden oder andere Köder müssen im Ganzen präsentiert werden (nicht geschnitten, geglättet oder vor der Kontrolle zerkleinert). Köder wie Pellets, Boilies und Ähnliches in allen Zuständen, Formen und Farben, dürfen außerhalb der offiziellen Boxen-Größen, in unbegrenzter Menge, in ihren Originalverpackungen präsentiert werden. Sie dürfen unter keinen Umständen als Futter verwendet werden.

    Es sind nur die folgenden Köder erlaubt:

    -   Regenwürmer;
    -   Fliegenlarven (in allen Zuständen und Formen: Maden, kleine Maden, Pinkies, Caster usw.);
    -   Seidenraupenlarven (Seidenraupen, Großmaden, Großcaster);
    -   Korn und Mais;
    -   Hanfsamen;
    -   Boilies (bis zu 10 mm);
    -   Pellets und ähnliches (bis zu 11 mm).

    Köder können immer mit flüssigen/gelartigen oder pulverförmigen Zusätzen (Additiven) behandelt werden; der Zusatz kann in den Feeder gegeben werden. Es ist eine Höchstmenge von 1 Liter an flüssigen Zusatzstoffen erlaubt, die aus maximal 10 verschiedenen Arten von flüssigen Aromen besteht, die bei der Kontrolle vorgelegt werden müssen. Die Höchstmenge pro Art des flüssigen Aromas beträgt 100 ml.
     
    Die Verwendung von Fleisch, Brot, Pasten, Jokern (Futterlarven) und Blutwürmern (Köderlarven) ist untersagt.

    Alle Köder, die zum Anfüttern oder Anködern verwendet werden, müssen in den entsprechenden durchsichtigen Boxen der F.I.P.S.e.d. "offizielle Größe" präsentiert werden. Jede andere Form der Präsentation von Ködern bei den Kontrollen wird sanktioniert (ein Punkt zusätzlich in der Sektorwertung).

    Kleine Behälter mit Zusätzen zum Dippen von Hakenködern sind zulässig.

    Die Köderboxen sind geschlossen vorzulegen, ohne dass etwas zum Verschließen verwendet wird (z. B. darf kein Klebeband zum Verschließen des Deckels verwendet werden).

    Das/die Grundfutter müssen bei den Kontrollen in graduierten Eimern und die Köder in den Boxen der "offiziellen Größe" vorgelegt werden. Die Teilnehmer müssen zwingend mit eigenen Eimern und Boxen der erlaubten Größe ausgestattet sein. Teilnehmer, die keine Boxen in "offizieller Größe" mit sich führen, erhalten einen Strafpunkt in der Sektorwertung (z.B. ein Teilnehmer, der keine Boxen besitzt belegt am Ende der Etappe den 5. Platz, erhält 6 statt 5 Punkte. Der Teilnehmer, der den 6. Platz belegt, erhält in jedem Fall 6 Punkte). Das Grundfutter ist gebrauchsfertig vorzulegen; verschlossene Beutel sind nicht zugelassen. Nach der Kontrolle dürfen die Angler keine zusätzlichen Köder und/oder Grundfutter erhalten.

    Das Sieben von Grundfutter (durch ein Sieb, einen Korb, das Netz von Keschern oder anderes) und das Rühren (mit einem elektrischen Rührwerk) sind nach der Kontrolle verboten.

    Vom Beginn der Futterkontrolle (3. Signal) bis zum Ende des Wettkampfes (6. Signal) ist nur der Einsatz von Sprühgeräten zum Wiederbefeuchten von Grundfutter und Erden sowie zum Kleben und Konservieren der Köder erlaubt.

    Nach den Kontrollen und bis zum Ende des Wettbewerbs ist es erlaubt, Zusätze in Form von Pulver oder Flüssigkeit (Additive) hinzuzufügen.

    Nach der Trainingszeit und nach dem Wettkampf dürfen keine überzähligen / übriggebliebenen Grundköder / -futter und Köder ins Wasser geworfen werden.

    Das Sammeln überzähliger Köder und Futtermittel durch den Gewässereigentümer zur späteren Verfütterung ist gestattet.
  14. Montagen

    a) Erlaubt sind nur Schnüre, die nicht von einem Schwimmer getragen werden, mit Inline- oder Offline-Senkblei und mit einem Haken.

    b) Die Präsentation des Köders, unter Verwendung eines "Hair Rig", ist erlaubt z. B. Haarmontage, Spikes, Köderband, etc..

    c) Es sind nur Einzelhaken erlaubt und die Spannweite zwischen Spitze und Schaft darf maximal 7 mm betragen (ca. Nr. 10).

    d) Nur die Angeltechnik "Feeder-Method" und die Ledgering-Technik sind erlaubt.

    e) Für das Angeln und für das Anfüttern sind neben den für das Feederfischen konzipierten Ruten auch die für andere Angeltechniken konzipierten Ruten erlaubt (z.B. Karpfenangeln, Uferangeln, usw.).

    f) Wenn sich die Teilnehmer auf gegenüberliegenden Ufern befinden, ist aus Sicherheitsgründen die Verwendung einer Schlagschnur vorgeschrieben. In diesem Fall muss diese mindestens 7 Meter lang sein. Geflochtene Schnur darf ausschließlich als Schlagschnur und nur unter diesen Voraussetzungen verwendet werden.

    g) Im Falle eines Bruchs muss die Leinenbefestigung ein leichtes Ausbrechen des Fisches aus dem Feeder ermöglichen. Feeder müssen frei auf der Schnur oder auf dem an der Schnur befestigten Gestell für den Sicherungsstift gleiten. Es ist verboten, irgendeinen Anschlag oder eine Verlangsamung (z.B. Silikon) zwischen Feeder und Rolle anzubringen. Die Schnurbefestigung kann mit einem Shock-Leader versehen sein, um einen Bruch beim Auswerfen zu vermeiden.

    h) Der Feeder darf nicht dauerhaft an der Hauptleine befestigt werden; der (einzelne) Haken, der am Ende der Leine hängt, muss unter dem Feeder angebracht werden.

    i) Die maximale Vorfachlänge beträgt 25 cm.

    j) Zugelassen sind alle handelsüblichen oder handwerklich hergestellten Feederarten aus Metall, Kunststoff oder anderen Materialien, unabhängig von der Form (zylindrisch, quaderförmig usw.).
    Feeder müssen/dürfen haben:
    - eine maximale Länge von 7 cm, eine maximale Breite oder einen maximalen Durchmesser von 5 cm, wobei nur der Bereich berücksichtigt wird, der für das Laden von Ködern und Grundfutter geeignet ist;
    - ein Mindestgewicht von 15 g. Dieser Feeder kann ein Blei oder ein "Flat Method Feeder", "Banjo Feeder" oder "Pellet Feeder" sein (siehe die Abbildungen unten).

    Beispiel für erlaubte Feeder:

    method 1  banjo  pellet
     Method Feeder  Banjo Feeder  Pellet Feeder

    Beispiel für nicht erlaubte Feeder:

    pellet NA method NA banjo NA
    Pelletfeeder elastifiziert Methodfeeder elastifiziert elastifizierte Banjo Feeder
    method NA 2 maggot NA open end NA
    Method Feeder Maggot Feeder Open end Feeder
    feeder NA bullet NA window NA
    Feeder Käfigfeeder Kugelfeeder Window Feeder

    Feeder können leer oder mit Grundfutter/-ködern und/oder Ködern während der Angelaktion verwendet werden.

    Feeder können sowohl mit Werkzeugen (Mould) als auch von Hand bestückt werden.

    Der Angler darf nach eigenem Ermessen eine kleine Schutzmatte verwenden, um gefangene Fische auszuhaken (Abhakmatte).

    Verboten ist:
    - Den Feeder als Endpunkt der Montage zu verwenden (Helikopter Rig, etc.);
    - dem Feeder ein Element oder Material hinzuzufügen, das sein Absinken zum Boden verlangsamt;
    - Verwendung des Feeders ohne Blei oder mit dem Zusatz von Schwimmstoffen;
    - Verwendung akustische Bissanzeiger;
    - jede Art von Multifasern (geflochtene Schnüre) auf der Rolle und als Terminal Tackle (Vorfach, Hair, etc.) zu verwenden;
    - Verwendung von Haken mit Widerhaken.

  15. Der Fang eines Fisches ist auch dann gültig, wenn er versehentlich außerhalb seines Mauls gehakt wird.

    Hängt ein von einem Angler gefangener Fisch außerhalb seiner Angelzone an der Schnur des benachbarten Anglers, so gilt der Fisch unter der Bedingung als gültig, dass sich die beiden Schnüre während der Angelaktion lösen, bevor der Fisch gelandet wird.

    Wenn zwei Angler jeweils einen Fisch (2 Fische) fangen und die Schnüre der beiden Angler aneinander hängen, gelten die beiden Fische unter der Bedingung als gültig, dass sich die beiden Schnüre während der Angelaktion lösen, bevor die Fische gelandet werden.

    Bleiben zwei Anglerleinen nach dem Fang aneinander hängen, werden die Fische (1 oder 2) nicht gewertet und müssen sofort wieder ins Wasser gesetzt werden.

    Das absichtliche Haken außerhalb des Mauls von Fischen ist verboten.

    Die Verwendung von Echoloten ist während des Trainings und des Wettkampfs verboten.

    Die Verwendung von Drohnen ist sowohl während des Wettkampfs als auch während des Trainings verboten.

    Während des Wettbewerbs ist es den Anglern nicht gestattet, ein Ohrgerät, Telefon oder Walkie-Talkie zu benutzen.

  16. Die Wettkämpfer dürfen so viele Ruten mitführen und zusammenstellen, wie sie wollen, aber sie dürfen immer nur mit einer Rute fischen, die in den Händen gehalten oder auf den Stand gestellt werden muss. Diese Rute muss obligatorisch mit einer Rolle und einem Feeder ausgestattet sein. Die Ersatzruten dürfen beködert sein, die Feeder dürfen aber nicht mit Grundfutter/-ködern befüllt sein.

    Nur das Werfen ist erlaubt. Während des Werfens muss der Rollenbügel offen sein und die Schnur und die Rolle dürfen nicht mit dem Finger blockiert werden.

    Beim Angeln muss der Angler die Schnur unter Verwendung der Rolle auswerfen und einholen. Die Feederrute darf nicht als feste Rute verwendet werden. Es ist verboten, das Blei vom Grund abgehoben zu fischen.

    Um faire Angelbedingungen für alle Angler zu gewährleisten, legt die Organisation Mindest- und Höchstwurfweiten fest, innerhalb derer geangelt werden darf.

    Es ist verboten, die Angelstrecke mit Hilfe von mechanischen oder elektronischen Hilfsmitteln zu bestimmen.

    Wenn ein Fisch gefangen wird, ist das Angeln verboten, bis der gefangene Fisch in den Setzkescher gelegt wird. Die Teilnehmer dürfen keine Unterstützung beim Anlanden von Fischen erhalten.

  17. Die Angler müssen auf das erste Signal warten, bevor sie ihren Angelplatz betreten; nach dem Signal können die Teilnehmer damit beginnen, ihre Ausrüstung vorzubereiten, die Wassertiefe zu messen, ihre Leinen binden, ihre Grundfutter vorzubereiten und ihre Kescher ins Wasser zu werfen. Sie haben 120 Minuten Zeit, um die genannten Vorbereitungsarbeiten durchzuführen; die Angler dürfen während der Vorbereitung ihre Angelplätze nicht verlassen.

    Das zweite Signal zeigt an, dass noch 5 Minuten bis zum Beginn der Köder- und Futterkontrolle verbleiben.
    Die Köder- und Futterkontrollen wird 1 Stunde vor der schweren Fütterung gestartet.

    Nach dem dritten Signal dürfen die Teilnehmer mit dem schweren Anfüttern beginnen (10 Minuten sind für diesen Vorgang erlaubt). Während der Zeit des schweren Fütterns darf die Montage der Angelschnur weder ein Vorfach noch einen Haken enthalten. In jedem Moment des Wettkampfes ist es formell verboten, Hände, Katapulte, Becher oder irgendein anderes Gerät zum Füttern zu benutzen.

    Das vierte Signal markiert den Beginn des Wettbewerbs.

    Das fünfte Signal soll die Teilnehmer darauf hinweisen, dass nur noch 5 Minuten bis zum Ende des Wettkampfes verbleiben.

    Das sechste Signal markiert das Ende des Wettkampfs; nach diesem Signal wird nur der gefangene Fisch, der bereits gelandet (Fisch im Unterfänger außerhalb des Wassers beim Angler) ist, in die Fischzählung einbezogen.

    Die akustischen Signale für die verschiedenen Phasen der Bewerbe sollen kurz sein; in allen Fällen wird der Beginn des Signals berücksichtigt.

  18. Die Teilnehmer können den ihnen zugewiesenen Raum auf beliebige Weise nutzen.

    Innerhalb des ihnen zugewiesenen Angelplatzes müssen sich die Angler diskret und möglichst geräuschlos bewegen.

    Es ist verboten, Köder oder Grundfutter in die Plätze stromaufwärts oder stromabwärts (links und rechts) zu werfen und dort zu angeln. Der Fisch, der aus dem Angelplatz ausbricht und im Platz eines benachbarten Wettkämpfers gesichtet wird, gilt als gültig; wird jedoch eine Leine mit einem gefangenen Fisch von der Leine eines Nachbarn gehakt, gilt der Fisch nur unter der Bedingung als gültig, dass er die Bestimmungen des Artikels 15 erfüllt.
  19. Während des Bewerbes darf der Startplatz nur mit Genehmigung eines Aufsichtsorganes oder durch Abmelden bei den unmittelbaren Nachbarn verlassen werden. Das Betreten des Startplatzes durch Angehörige oder sonstige Personen ist verboten. Sollte jemand anderer den Angelplatz betreten, so hat der Angler diese Person sofort aufzufordern, den Angelplatz zu verlassen und seine Nachbarn und eines der Aufsichtsorgane oder ein Vorstandsmitglied davon in Kenntnis zu setzen.

    Fremde Hilfe darf am Startplatz nicht angenommen werden. Ausgenommen ist die Zulieferung von gebrochenen Rutenteilen unter Überwachung eines Aufsichtsorganes oder der jeweiligen Nachbarn.
  20. Plateaus können verwendet werden – Höchstmaß 1 x 1 m. Sie dürfen über den Wasserrand nicht hinausragen (Ausnahmen werden vor dem Bewerb bei der Ziehung kundgemacht). Zusätzliche Plattformen können als Ablageplatz für das Material in gerader Linie zur Hauptplattform aufgestellt werden.
  21. Der Angler ist verpflichtet über Aufforderung, das Fanggewicht mit seiner Unterschrift (auf Startkarte bzw. Checkliste) zu bestätigen, auch wenn kein Fang getätigt wurde.
  22. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das Wettbewerbsreglement genauestens einzuhalten.
  23. Proteste und Reklamationen von Anglern müssen spätestens 90 Minuten nach Beendigung eines Tagesbewerbs bei einem Hauptfunktionär des Vorstandes eingebracht werden, eine Protestgebühr von € 150,-- ist zu erlegen und ein Zeuge zu benennen.  Dieser Protest wird an Ort und Stelle durch das Schiedsgericht entschieden. Wird dem Protest stattgegeben wird die Protestgebühr Rückerstattet, bei Ablehnung verfällt diese.  Proteste nach Ablauf der 90-Minütigen Protestfrist werden nicht angenommen.
  24. Bei Gewitter wird der laufende Bewerb unterbrochen. Bei Unterbrechung ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen und der Startplatz zu verlassen. Ein Betreten des Startplatzes ist erst wieder nach Freigabe gestattet. In der Unterbrechungszeit ist das Füttern, Hantieren mit Material, Ködern, Plattformen, etc. untersagt.  Das neuerliche Betreten des Startplatzes wird mittels Signal bekanntgegeben, Füttern und Angeln ist erst wieder nach den entsprechenden im Vorfeld bekanntgegebenen Zeiten gestattet. Kann der Bewerb nicht sinnvoll fortgesetzt werden und wurde zumindest drei volle Stunden geangelt, wird dieser Bewerb gewertet. Bei Fortsetzung kann falls erforderlich die Dauer des Bewerbes gekürzt werden um zumindest die erforderlichen 3 Stunden zu erreichen.
  25. Die Teilnahme an den Qualifikationsangeln erfolgt auf eigene Gefahr.

Beschluss durch den Vorstand der AM-AA,  2023
Anpassung an die internationalen Regeln 2023